Fotografie Gemeinde Aesch - Zug und Velo beim Angenstein
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. Stimmberechtigt an der Generalversammlung sind die Delegierten der Mitgliedsgemeinden sowie die Vorstandsmitglieder. Den Mitgliedsgemeinden steht je angefangene 5'000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Delegierte respektive ein Delegierter zu. Die Generalversammlung wird in der Regel einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Sie ist in erster Linie für die Abnahme des Jahresberichts (inkl. Jahresrechnung), die Festsetzung des Mitgliederbeitrages, die Beschlussfassung über das Budget sowie für die Wahlen von Präsidium, Vorstand und Revisionsstelle zuständig.
Die 33. Generalversammlung (Wahlen) findet am 24. Oktober 2024, um 19.30 Uhr statt.
Ort: Aula Schulhaus Gartenhof, 4123 Allschwil
Verband Basellandschaftlicher Gemeinden VBLG
Rathausstrasse 6
4410 Liestal
Tel: +41 61 921 92 80 | info@vblg.ch
© VBLG | 2024